Offenlegung der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit Angehörigen und Institutionen der Fachkreise

Offenlegung 2022

Valneva Austria GmbH ist Mitglied der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs) und verpflichtet sich als solches zur Einhaltung des Pharmig-Verhaltenscodex, Artikel 9 „Offenlegung der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit Angehörigen und Institutionen der Fachkreise“.

Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet geldwerte Leistungen von Valneva Austria GmbH an Angehörige der Fachkreise und Institutionen (nicht nur aus Österreich, sondern weltweit).

Geldwerte Leistungen der Valneva Austria GmbH gemäß Artikel 9 standen 2022 größtenteils in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung (z.B. Prüfarzthonorare oder Beratungstätigkeiten im Rahmen von Klinischen Studien, auch außerhalb von Österreich) und werden daher aggregiert (zusammengefasst), ohne namentliche Nennung, offengelegt.

Insgesamt betrugen im Kalenderjahr 2022 die geldwerten Leistungen gemäß Artikel 9 € 1.652.585,26. Davon entfallen € 1.244.383,83 an Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Die restlichen €408.201,43 entsprechen Ausgaben an Angehörige bzw. Institutionen der Fachkreise. Die Ausgaben an Angehörige der Fachkreise bestanden aus € 25.986,50 Dienstleistungs- und Beratungshonorare (17 Empfänger). Ausgaben an Institute der Fachkreise lassen sich wie folgt aufteilen: €149.061,52 Finanzielle oder materielle Spenden sowie Förderungen (2 Empfänger), € 233.153,41 Unterstützung von Organisationen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte (15 Empfänger)
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Offenlegung 2021

Valneva Austria GmbH ist Mitglied der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs) und verpflichtet sich als solches zur Einhaltung des Pharmig-Verhaltenscodex, Artikel 9 „Offenlegung der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit Angehörigen und Institutionen der Fachkreise“.

Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet geldwerte Leistungen von Valneva Austria GmbH an Angehörige der Fachkreise und Institutionen (nicht nur aus Österreich, sondern weltweit).

Geldwerte Leistungen der Valneva Austria GmbH gemäß Artikel 9 standen 2021 größtenteils in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung (z.B. Prüfarzthonorare oder Beratungstätigkeiten im Rahmen von Klinischen Studien, auch außerhalb von Österreich) und werden daher aggregiert (zusammengefasst), ohne namentliche Nennung, offengelegt.

Insgesamt betrugen im Kalenderjahr 2021 die geldwerten Leistungen gemäß Artikel 9 €17.744.961,98. Davon entfallen €17.591.335,64 an Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Die restlichen €139.343,46 entsprechen Ausgaben an Angehörige bzw. Institutionen der Fachkreise. Ausgaben an Angehörige der Fachkreise lassen sich wie folgt aufteilen: €202,88 Reise- und Übernachtungskosten (2 Empfänger), €14.080,00 Dienstleistungs- und Beratungshonorare (8 Empfänger). Ausgaben an Institute der Fachkreise lassen sich wie folgt aufteilen: €744,95 Finanzielle oder materielle Spenden sowie Förderungen (1 Empfänger), €138.598,51 Unterstützung von Organisationen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte (14 Empfänger).

Offenlegung 2020

Valneva Austria GmbH ist Mitglied der Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs) und verpflichtet sich als solches zur Einhaltung des Pharmig-Verhaltenscodex, Artikel 9 „Offenlegung der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit Angehörigen und Institutionen der Fachkreise“.

Der hier veröffentlichte Bericht beinhaltet geldwerte Leistungen von Valneva Austria GmbH an Angehörige der Fachkreise und Institutionen (nicht nur aus Österreich, sondern weltweit).

Geldwerte Leistungen der Valneva Austria GmbH gemäß Artikel 9 standen 2020 größtenteils in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung (z.B. Prüfarzthonorare oder Beratungstätigkeiten im Rahmen von Klinischen Studien, auch außerhalb von Österreich) und werden daher aggregiert (zusammengefasst), ohne namentliche Nennung, offengelegt.

Insgesamt betrugen im Kalenderjahr 2020 die geldwerten Leistungen gemäß Artikel 9 €284.156,45. Davon entfallen €176.605,23 an Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Die restlichen €107.551,22 entsprechen Ausgaben an Angehörige bzw. Institutionen der Fachkreise. Ausgaben an Angehörige der Fachkreise lassen sich wie folgt aufteilen: €900 Tagungs- und Teilnahmegebühren (3 Empfänger), €60,90 Reise- und Übernachtungskosten (1 Empfänger), €2.096 Dienstleistungs- und Beratungshonorare (2 Empfänger). Ausgaben an Institute der Fachkreise lassen sich wie folgt aufteilen: €21.333,32 Finanzielle oder materielle Spenden sowie Förderungen (2 Empfänger), €83.161 Unterstützung von Organisationen oder von diesen mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte (11 Empfänger).

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